In Automatisierungsprojekten taucht der Betriebsrat meist an derselben Stelle auf. Der Agent läuft, der Schattenlauf ist bestanden, das Go-live steht im Kalender, und irgendjemand fragt in der Woche davor, ob das eigentlich abgestimmt sei. Danach steht das Projekt, und zwar nicht für zwei Tage, sondern für sechs bis zwölf Wochen, weil ein Gremium sich mit einem System befassen muss, das es zum ersten Mal sieht und das schon fertig ist.
Dieser Ablauf ist vermeidbar, und er ist teuer. Ein Termin am Anfang kostet neunzig Minuten. Derselbe Termin am Ende kostet ein Quartal. Ich behandle die Beteiligung des Betriebsrats deshalb als Meilenstein im Bauplan und nicht als Risiko im Register. Die rechtliche Bewertung Ihres Falls gehört selbstverständlich zu Ihnen, zu Ihrem Datenschutzbeauftragten und zu Ihrer Arbeitsrechtsberatung. Was ich hier beschreibe, ist, wie man ein Projekt so baut, dass diese Bewertung schnell geht.
Warum ein Agent eine technische Einrichtung ist
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Entscheidend ist dabei eine Formulierung, die viele Projektleitungen überlesen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es, dass die Einrichtung zur Überwachung objektiv geeignet ist. Ob Sie überwachen wollen, spielt keine Rolle.
Damit ist die Frage für die meisten Agentensysteme entschieden, bevor sie gestellt wird. Ein Agent, der Vorgänge aus einem Postfach einordnet und weiterleitet, erzeugt Daten darüber, wer wie viele Vorgänge bearbeitet hat und wie lange das dauerte. Ein Agent im Abstimmungsprozess erzeugt Daten darüber, wer welche Ausnahme geklärt hat. Ein Agent, der Entwürfe schreibt, erzeugt Daten darüber, wie oft eine Person seine Entwürfe korrigiert.
Dazu kommt die zweite Vorschrift, die früher greift. § 90 verlangt, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung technischer Anlagen und von Arbeitsverfahren rechtzeitig unterrichtet und die Maßnahmen mit ihm berät, und zwar so rechtzeitig, dass Vorschläge noch berücksichtigt werden können. Rechtzeitig heißt in der Planung, nicht in der Abnahme.
Die Protokolle sind der kritische Punkt
Hier liegt die eigentliche Spannung eines Agentenprojekts, und sie ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern ein Zielkonflikt im Entwurf.
Ein Agentensystem ohne lückenloses Protokoll ist nicht betreibbar. Sie brauchen die Protokolle für die Fehlersuche, für die Auskunft, wer eine Änderung ausgelöst hat, für die Messung der Qualität und für jeden Nachweis gegenüber einer Prüfung. Gleichzeitig ist dasselbe Protokoll die Datenquelle, aus der sich eine Leistungsauswertung bauen lässt. Wer welchen Vorgang freigegeben hat, mit Zeitstempel, über zwölf Monate. Niemand muss das auswerten wollen, damit es auswertbar ist.
Deshalb sortiere ich Protokolldaten in drei Klassen, bevor der erste Termin stattfindet.
Systemdaten beschreiben, was der Agent getan hat. Vorgangsnummer, Regelversion, Entscheidung, Laufzeit, Fehlercode. Diese Daten enthalten keinen Personenbezug zu Beschäftigten und sind in der Regel unstrittig.
Interaktionsdaten beschreiben, was ein Mensch mit dem Agenten getan hat. Freigegeben, abgelehnt, korrigiert, eskaliert, jeweils mit Benutzerkennung und Zeitstempel. Das ist die Klasse, über die gesprochen werden muss, denn sie ist der Rohstoff jeder Leistungsauswertung.
Abgeleitete Kennzahlen sind Auswertungen über Interaktionsdaten. Durchsatz pro Person, Korrekturquote pro Person, Bearbeitungsdauer pro Person. Diese Klasse entsteht nicht von selbst, sondern weil jemand eine Abfrage schreibt.
Mit dieser Aufteilung wird aus einer diffusen Sorge eine verhandelbare Frage. Sie diskutieren nicht mehr darüber, ob protokolliert wird, sondern darüber, wer welche Klasse in welcher Auflösung wie lange sehen darf. Meine Standardhaltung ist, dass Interaktionsdaten auf Personenebene nur für die Fehlersuche zugänglich sind, dass jede Auswertung nur aggregiert und ab einer Mindestgruppengröße läuft, und dass personenbezogene Kennzahlen technisch nicht existieren, statt nur nicht benutzt zu werden. Was es nicht gibt, muss niemand versprechen.
Wann Sie informieren
Früh, und mit etwas Konkretem in der Hand.
Der schlechte Zeitpunkt ist eine Ankündigung ohne Inhalt, also die Mitteilung, dass man jetzt mit KI anfange. Das erzeugt genau die Fragen, die Sie noch nicht beantworten können, und beantwortet keine. Der andere schlechte Zeitpunkt ist das fertige System.
Der brauchbare Zeitpunkt liegt dazwischen und fällt bei uns mit dem Ende der Operations-Map zusammen. Zu diesem Moment gibt es ein schriftliches Dokument, das jeden wiederkehrenden Workflow beschreibt, dazu einen benannten ersten Workflow. Damit lässt sich ein erstes Gespräch führen, das kurz ist, weil es konkret ist. Das ist der Workflow. So läuft er heute. Das würde der Agent übernehmen. Das bleibt beim Menschen. Diese Daten fallen dabei an. So lange werden sie aufbewahrt. Diese Auswertungen sind möglich und diese schließen wir aus.
Ein zweiter Termin gehört vor den Schattenlauf, denn der Schattenlauf erzeugt bereits Vergleichsdaten zwischen Agentenentscheidung und menschlicher Entscheidung. Das ist ein Datensatz, der Leistungsvergleiche im Wortsinn enthält, und er ist deshalb ein eigener Punkt und keine Fußnote. Wir vereinbaren dafür in der Regel, dass der Vergleich nach Ursache ausgewertet wird und nicht nach Person, und dass die Rohdaten des Laufs nach Abschluss der Auswertung gelöscht werden.
Eine Sache noch, die nichts kostet und viel bringt. Nehmen Sie den Betriebsrat in die Interviewphase mit auf, wenigstens als informierten Beobachter. Ein Gremium, das gesehen hat, wie die Stunden gezählt wurden, streitet später über die Zahlen nicht mehr.
Was in die Betriebsvereinbarung gehört
Ob eine Vereinbarung nötig ist, ob eine bestehende Rahmenvereinbarung zu IT-Systemen schon trägt und wie sie zu formulieren ist, entscheiden die Betriebsparteien mit ihren Beratern. Aus der Bauperspektive kann ich sagen, welche Punkte regelmäßig gebraucht werden, weil ohne sie technische Entscheidungen offenbleiben.
Der Gegenstand gehört präzise hinein, also welche Agenten in welchen Workflows, und nicht der Satz, dass KI eingesetzt wird. Ein weit gefasster Gegenstand klingt bequem und führt dazu, dass jede spätere Erweiterung erneut verhandelt wird, weil niemand mehr weiß, was gemeint war.
Dann die Datenarten und Speicherfristen, getrennt nach den drei Klassen von oben, mit einer Frist pro Klasse und einem Hinweis darauf, dass ein Löschlauf sie durchsetzt.
Der Zweckausschluss ist der Kern. Ein Satz, der festhält, dass die Daten nicht für Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausgewertet werden, und dass sie in arbeitsrechtlichen Maßnahmen nicht verwendet werden. Daneben gehört, wie mit einem begründeten Verdachtsfall umgegangen wird, denn ohne diese Regelung wird der Ausschluss beim ersten ernsten Vorfall gebrochen.
Weiter der Zugriff. Wer darf welche Klasse sehen, mit welcher Begründung, und wird der Zugriff selbst protokolliert. Ein Protokoll über die Einsicht in Protokolle klingt nach Verwaltung und ist die Zusage, die Vertrauen tatsächlich trägt.
Dann die Rolle des Menschen im Ablauf. Welche Entscheidungen bleiben bei Beschäftigten, welche Eskalationen erzeugt der Agent, und wie meldet jemand, dass der Agent falsch liegt. Der letzte Punkt wird oft vergessen, ist aber der, der im Alltag zählt.
Schließlich Transparenz und Revision. Welche Beschreibung des Systems bekommt die Belegschaft, in welchem Abstand wird überprüft, ob die Vereinbarung noch zum System passt, und was geschieht bei einer wesentlichen Änderung, etwa einem Modellwechsel oder einem neuen Datenzugriff. Setzen Sie hier eine feste Frist an, sonst passiert die Überprüfung nie.
Warum der Termin am Ende teurer wird
Rechnen Sie es einmal in Wochen durch, dann erübrigt sich die Diskussion.
Kommt der Betriebsrat in der Planung dazu, kostet das drei Termine und eine Vereinbarung, die neben dem Build entsteht. Der Build verliert dadurch keinen Tag, weil in dieser Zeit ohnehin gebaut wird.
Kommt er nach der Fertigstellung dazu, warten Sie zuerst auf einen Sitzungstermin. Dann lesen Leute ein fertiges System ein, was länger dauert als eine Beschreibung in der Planung, weil sie jetzt Details sehen, die sie bewerten müssen. Dann kommen Änderungswünsche, und es sind die teuren Sorten. Die Protokollstruktur soll anders aussehen, Speicherfristen sollen kürzer werden, Zugriffsrechte sollen anders geschnitten sein. Jede dieser Änderungen trifft Code, der schon getestet ist, also folgt ein zweiter Testlauf. Und während das läuft, steht ein System bereit, das niemand einschalten darf.
Es gibt noch eine Kostenseite, die in keiner Planung steht. Ein Agent, der ohne Beteiligung eingeführt wurde, startet gegen die Belegschaft. Genau diese Leute müssen die Eskalationen bearbeiten, die Prompts korrigieren und melden, wenn eine Regel nicht mehr passt. Ein System, das ohne sie kam, bekommt diese Rückmeldungen nicht, und ohne Rückmeldungen wird es nicht besser. Es wird umgangen, und zwar leise.
Der Betriebsrat ist deshalb kein Freigabestempel, den man spät einholt. Er ist ein Termin in Woche zwei.